Aus diesen Akten habe sich ergeben, dass der Beschwerdeführer über ein Konto bei der [...]bank verfüge, welches per 30. Juni 2022 einen Saldo von CHF 9'165.15 aufgewiesen habe. Dieses sei im Umfang der betriebenen Forderung nebst Zinsen und Kosten in der Höhe von CHF 1’300.00 gepfändet worden. Nach Ablauf der 30-tägigen Teilnahmefrist habe die Beschwerdegegnerin provisorisch abgerechnet und dies mit Anzeige vom 16. August 2022 dem Beschwerdeführer unter Beilage des Kollokationsplanes und der Verteilungsliste angezeigt. Das Fortsetzungsbegehren der Gläubigerin fusse auf einem rechtskräftigen Rechtsöffnungsurteil vom 27. April 2022.