Er habe von alldem nichts gewusst. Es sei betrügerische, vorsätzliche Absicht, ihm Schaden zuzuführen. Die Pfändung sei nichtig. Die Betreibungsforderung beruhe auf einem inhaltlich widerrechtlichen Urteil. Die Forderung sei abzuweisen, der Gläubiger und die involvierten Betreibungsbeamten in die Pflicht zu nehmen, die anfallenden Kosten und Entschädigungen seien vom Gläubiger zu übernehmen, die Forderung der Pfändung sei als missbräuchlich und nichtig zu beurteilen. 2. Die Beschwerdegegnerin dagegen führt folgende Begründung aus: Die Beschwerde sei fristgerecht erfolgt. Mit Fortsetzungsbegehren vom 24. Juni 2022 habe die Gläubigerin die Pfändung in der Betreibung Nr. […] beantragt.