Auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin hin habe sich jedoch herausgestellt, dass sich auf dem Konto Nr. IBAN [...] des Beschwerdeführers bei der Baloise Bank per 30. Juni 2022 CHF 26'116.29 befunden hätten. In der Folge sei die Bank angewiesen worden, das Guthaben mit Ausnahme eines Betrages von CHF 3'320.00 zu sperren. Der Betrag von CHF 3'320.00 entspreche dem zweimaligen Existenzminimum, welches dem Beschwerdeführer für die Monate Juli und August zugestanden worden sei. Die entsprechende Pfändungsurkunde mit Mitteilung des insgesamt gepfändeten Guthabens von CHF 22'402.00 sei dem Beschwerdeführer am 12. August 2022 zugestellt worden.