I. 1. Mit Schreiben vom 22. August 2022 reichte A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) Beschwerde gegen den Pfändungsvollzug vom 4. Juli 2022 (Pfändung Nr. [...]) ein. Er führte dabei aus, dass das Betreibungsamt Grenchen am 7. Juli 2022 CHF 22'402.00 von seinem Konto gepfändet habe. Dabei handle es sich nicht um sein Geld, es gehöre eigentlich seiner Partnerin B.___. Sie habe ihm dieses Geld überlassen, damit er die gemeinsamen Lebenskosten wie Miete, Strom, Versicherungen bis Ende Jahr decken könne. Er sei wegen Krankheit nicht in der Lage, dies selbst zu tun, habe kein Einkommen, weshalb sie ihn unterstütze (was sie dem Betreibungsamt auch bestätigt habe).