I. 1. Die A.___ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) reichte mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 16. August 2022) Beschwerde gegen die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. 670541 ein und führte sinngemäss aus, dass er – der Geschäftsführer B.___ – im Oktober 2021 die Kündigung der Versicherung geschrieben habe. Seither erhalte er Betreibungen der Gläubigerin (C.___) und versuche, mit der Gläubigerin eine Lösung zu finden. 2. Das Betreibungsamt Olten-Gösgen beantragte mit Vernehmlassung vom 26. August 2022, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten und reichte die Akten ein. Die Beschwerde sei grundsätzlich rechtzeitig erfolgt.