Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerdeführerin hat wegen mutwilliger Prozessführung die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 zu bezahlen. 3. Die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 23. August 2022 geht zur Kenntnisnahme an die übrigen Parteien. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.