um den alleinigen Verwaltungsrat und Aktionär der A.___ AG und der Schuldnerin, der C.___ AG. G.___ erhob bei der Aufsichtsbehörde namens der C.___ AG bereits sechs Beschwerdeverfahren in teilweise mutwilliger Manier. Mit Urteil SCBES.2022.44 vom 23. Juni 2022 wurden der C.___ AG denn auch die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 wegen mutwilliger Prozessführung auferlegt. Wie vorstehend dargelegt, hat die Beschwerdeführerin kein aktuelles rechtliches Interesse an einem Beschwerdeentscheid. Die Beschwerde wurde zwar bereits am 4. Juli 2022 erhoben, während die Betreibung erst am 12. Juli 2022 gelöscht wurde.