Infolgedessen wurde am 12. Juli 2022 die Betreibung als bezahlt im Betreibungsregister gelöscht und das ganze Verfahren abgeschlossen. Die Beschwerdeführerin hat demnach kein aktuelles rechtliches Interesse an einem Beschwerdeentscheid. Wie das Betreibungsamt sodann weiter ausgeführt hat, sind einzig noch die Abrechnung der Betreibungs- und Verwertungskosten zu Lasten der C.___ AG offen. Die Beschwerdeführerin ist diesbezüglich aber nicht aktivlegitimiert. Somit ist gestützt auf die vorstehenden Ausführungen auf die Beschwerde nicht einzutreten.