II. 1. Wie aus dem Lastenverzeichnis zur Versteigerung der Liegenschaft GB [...] Nr. [...] vom 1. Juni 2022 ersichtlich, war darin die beschwerdeführende A.___ AG als Grundpfandgläubigerin für ihre ungekündigte Forderung gegen die C.___ AG mit einer Summe von CHF 284'000.00 aufgeführt. Demnach ist die Beschwerdeführerin im Grundsatz zur Beschwerdeerhebung legitimiert. Wie das Betreibungsamt aber zu Recht darauf hinweist, wurde die ausstehende Summe von der Schuldnerin inzwischen selbst bezahlt und das Geld an die Gläubiger überwiesen. Infolgedessen wurde am 12. Juli 2022 die Betreibung als bezahlt im Betreibungsregister gelöscht und das ganze Verfahren abgeschlossen.