Bei dieser Angelegenheit, die an sich äusserst wichtig sei, handle es sich um keine Angelegenheit, welche einem Zeitdruck unterliege. Das Hauptverfahren sei abgeschlossen, alles sei bezahlt, die Finanzierung sei neu geordnet, die Grundpfänder seien geregelt. Es gebe auch niemanden, der ein berechtigtes Interesse haben könne, dass schnellstens gehandelt werde, es gebe auch niemanden, der ein berechtigtes Interesse haben könne, dass dem Rechtsbegehren nicht entsprochen werde.