In der Folge sei es dann tatsächlich gelungen, die in Betreibung gesetzte Summe entgegen zu nehmen und an den betreibenden Grundpfandgläubiger zu überweisen. Am 12. Juli 2022 habe die nämliche Betreibung als bezahlt im Betreibungsregister gelöscht und das ganze Verfahren abgeschlossen werden können. Offen sei einzig noch die Abrechnung der Betreibungs- und Verwertungskosten, für die die C.___ AG bereits Sicherheit geleistet habe. Die Beschwerdegegnerin werde zu gegebener Zeit auch diese Schlussabrechnung erstellen und nach deren Rechtskraft der C.___ AG den Überschuss rückerstatten. Die Beschwerdeführerin sei daran gar nicht beteiligt.