Am […] 2022 sei die Liegenschaft GB Grenchen Nr. [...] öffentlich versteigert worden. Die bisherige Schuldnerin und Eigentümerin C.___ habe die Liegenschaft zum Preis von 3,2 Mio. Franken ersteigert. Es sei der Ersteigerin in der Folge aber nicht gelungen, die Steigerungsbedingungen zu erfüllen. Weder sei die Zahlung über 3,2 Mio. Franken beim Betreibungsamt eingegangen, noch hätten Verrechnungserklärungen sämtlicher Grundpfandgläubiger beigebracht werden können. Mit einer Verlängerung der Zahlungsfrist bis zum 21. Juni 2022 sei der betreibende Grundpfandgläubiger B.___ (Vertreterin Dr. Sabine Burkhalter) ausdrücklich nicht einverstanden gewesen.