die Zahlung per Saldo aller Ansprüche angenommen. Sie habe zur Sicherheit der Beteiligten, auch des BA Grenchen, das Verwertungsbegehren zurückgezogen. Damit sei der Zuschlag zum Tragen gekommen, dessen Aufhebung sei folglich aufzuheben. Zum Beweis dieser Ausführungen seien das BA Grenchen, Hr. F.___, und die Partei B.___ (B.___ und/oder Frau RA Sabine Burkhalter) als Zeugen zu befragen. 5. Mit Beschwerdeantwort vom 5. August 2022 stellt das Betreibungsamt die Anträge, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Gestützt auf Art. 20a Abs. 2 Ziff.