4. Mit Eingabe vom 19. Juli 2022 reicht die Beschwerdeführerin eine Beschwerdeergänzung ein, worin sie geltend macht, sie habe von der Bank (der zuständige Mitarbeiter sei zuvor in den Ferien gewesen) die Belastungsanzeigen erhalten (einerseits Gläubiger B.___, anderseits Gläubiger A.___ AG, bezahlt an D.___). Die weiteren Zahlungen an die E.___ Bank und an die C.___ AG seien verrechnet worden. Das Betreibungsamt Grenchen habe davon Kenntnis. Zudem hätten diese Gläubiger, inkl. A.___ AG und D.___, der verlängerten Zahlungsfrist zugestimmt.