_ AG habe keine Erklärung sämtlicher Gläubiger i.S. von Ziffer 6.4. der Steigerungsbedingungen beigebracht, wonach eine anderweitige, vollständige Befriedigung der Gläubiger erzielt worden wäre. Zudem hätten nicht sämtliche Gläubiger einer Fristverlängerung i.S. Art. 63 VZG zugestimmt. 3. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 erhebt die A.___ AG bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen die vorgenannte Verfügung vom 14. Juni 2022. Zur Begründung führt sie aus, sie sei als eine im Grundbuch der Stadt [...] auf dem Grundstück Parz. Nr. [...] eingetragene Gläubigerin zur Beschwerde berechtigt.