I. 1. Am 1. Juni 2022 wurde die Liegenschaft GB [...] Nr. [...] öffentlich versteigert. Die bisherige Schuldnerin und Eigentümerin, C.___ AG, ersteigerte die Liegenschaft zum Preis von 3,2 Mio. Franken. 2. Mit Verfügung vom 14. Juni 2022 hob die Amtschreiberei Grenchen-Bettlach den Zuschlag in Sachen Grundstückverwertung GB [...] Nr. [...] auf. Zur Begründung wurde darin ausgeführt, der Steigerungspreis sei innert der 10-tägigen Frist nicht bezahlt worden. Die Steigerung habe am […] 2022 stattgefunden, die Zahlungsfrist sei am 13. Juni 2022 ungenutzt abgelaufen. Die C.___ AG habe keine Erklärung sämtlicher Gläubiger i.S.