Mit diesem Einkommen kann er sein Existenzminimum bei weitem decken. Teilweise hat er mit diesem Einkommen unmittelbar Bedarfspositionen, die wie die Krankenkassenprämien zu seinem Existenzminimum gehören, bezahlt. Teilweise hat er sein Einkommen aber auch für Auslagen verwendet, die wie die Steuern nicht zum Existenzminimum gehören. Bei einer Lohnpfändung ist indessen nur dasjenige Einkommen des Schuldners geschützt, das für die Deckung des Notbedarfs benötigt wird. Für andere Verwendungen kann der geschützte Einkommensteil nicht eingesetzt werden.