Reparaturen gehören zum wiederkehrenden jährlichen Betriebsaufwand. Bezüglich der Aarebeiträge lässt es der Beschwerdeführer offen, ob diese private oder betriebliche Aufwände darstellen. Im Übrigen aber bestätigt der Beschwerdeführer gleich selbst, dass er das Geld für private Auslagen verwendet und damit seinen privaten Bedarf gedeckt hat. Dies gilt insbesondere auch für die Zahlung von CHF 17’500.00, die eine einmalige güterrechtliche Ausgleichszahlung war (Beilage 3 zur Stellungnahme zur Vernehmlassung).