So bringt er vor, er habe von der Milchgenossenschaft in den Jahren 2020 und 2021 eine Gewinnausschüttung erhalten. Er wisse noch nicht, ob es dieses Jahr auch wieder eine gebe. Zudem werde bei so hohen Auszahlungen die Verrechnungssteuer direkt an den Kanton überwiesen. Er habe nicht CHF 50’000.00, sondern CHF 32’500.00 ausbezahlt erhalten. Die Verrechnungssteuer sei ihm von den Steuerbehörden nicht zurückerstattet worden. Auch im Jahr 2021 habe er nur wieder die CHF 32’500.00 ausbezahlt bekommen. Die Verrechnungssteuer werde sehr wahrscheinlich wieder verrechnet. Mit dem ausbezahlten Geld habe er Scheidungsunterhalt geleistet.