A.___ weiter aufgefordert wurde, bis am 8. Juli 2022 auf dem Betreibungsamt zu erscheinen und eine persönliche Stellungnahme betreffend der Nichtablieferung der Verdienstübersichten und nichtabgelieferten Quoten abzugeben und über seine Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben und die Belege über Einkünfte und Auslagen mit der Verdienstübersicht mitzubringen, unter Androhung einer Strafanzeige im Sinne von Art. 169 StGB und Art.