Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 29. Juni 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Pfändung hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: