Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 11. März 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: der Schuldner A.___ am 17. Januar 2022 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs fristgerecht Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums vom 12. Januar 2022 erhob,