I. 1. Mit Eingabe vom 20. Juni 2022 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 8. Juni 2022 (dem Beschwerdeführer am 10. Juni 2022 zugestellt) und macht geltend, er bezahle monatlich CHF 200.00 an seine Rechtsanwältin, CHF 93.00 an die KESB sowie CHF 150.00 an die Arbeitslosenkasse. Zudem werde er einen offenen Steuerbetrag von CHF 800.00 in Raten abzahlen müssen. Des Weiteren würden die CHF 100.00 für die Kinderbesuche nicht ausreichen. Er wünsche, dass er die offenen Schulden in kleineren Beträgen zurückzahlen könne.