Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 20. Juli 2022 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter von Felten Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 10. Juni 2022 (Postaufgabe, nachträglich unterzeichnet eingegangen am 23. Juni 2022) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs gegen die Existenzminimumsberechnung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 2. Juni 2022 Beschwerde erhoben hat,