In der Existenzminimum-Berechnung vom 22. April 2022 wurde ein Grundbetrag für Alleinstehende in der Höhe von CHF 1’200.00 berücksichtigt. Gemäss den Richtlinien der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums vom 13. Oktober 2014 sind in diesem Betrag Auslagen für Nahrung, Kleidung und Wäsche, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. enthalten. Dementsprechend können die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Kosten für Hausrats- und Haftpflichtversicherung nicht zusätzlich eingerechnet werden.