II. 1. Die Beschwerdeführerin macht in ihren – teilweise handschriftlich verfassten – Rechtsschriften im Wesentlichen und soweit entzifferbar geltend, sie sei bei einem Überfall schwer verletzt worden und liege für sechs Wochen im [...]. Sie benötige mit all diesen Verletzungen seit März ihr behinderungsgerechtes Fahrzeug. Zudem habe sie folgende monatlichen Auslagen: Miete CHF 2'090.00, Krankenkasse CHF 489.00, Medikamente CHF 300.00, Selbstbehalt CHF 200.00, Hausratsversicherung CHF 165.00, Haftpflichtversicherung CHF 150.00.