Am 3. Juni 2022 reicht die Beschwerdeführerin die Beschwerde unterschrieben wieder ein. Am 14. Juni 2022 stellt das Betreibungsamt der Aufsichtsbehörde eine weitere Eingabe der Beschwerdeführerin vom 10. Juni 2022 zu. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2022 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingaben vom 29. Juli (recte: Juni) 2022 und 5. Juli 2022 lässt sich die Beschwerdeführerin abschliessend vernehmen.