I. 1. Mit E-Mail vom 25. Mai 2022 erhebt A.___ als Schuldnerin beim Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen, sinngemäss Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 22. April 2022 (gemäss Track and Trace der Beschwerdeführerin am 20. Mai 2022 zugestellt). Diese E-Mail wird zuständigkeitshalber der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs überwiesen, welche der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. Mai 2022 Frist bis 10. Juni 2022 setzt, die Beschwerde unterzeichnet wieder einzureichen. Am 3. Juni 2022 reicht die Beschwerdeführerin die Beschwerde unterschrieben wieder ein.