Das Betreibungsamt erklärte in seiner Vernehmlassung vom 7. Juni 2022, es habe die Pfändungsgruppe Nr. [...] abgerechnet, den Gläubigern das Betreffnis überwiesen, dem Beschwerdeführer den Überschuss aus der Lohnpfändung in der Höhe von CHF 1’140.95 zurückerstattet und die Lohnpfändung eingestellt, da derzeit keine weiteren Pfändungen hängig seien. Die Beschwerde sei damit gegenstandslos geworden. 4. Der Beschwerdeführer, dem die Vernehmlassung des Betreibungsamtes zur Kenntnis zugestellt wurde, liess sich nicht mehr vernehmen.