Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs ist abgeschlossen. Weitere Eingaben, die sich auf dieses Urteil beziehen, werden deshalb inskünftig unbeantwortet abgelegt. Demnach wird beschlossen: 1. Der Eingabe von A.___ vom 22. August 2022 wird keine Folge gegeben. 2. A.___ wird darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Eingaben betreffend das Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 25. Juli 2022 inskünftig unbeantwortet abgelegt werden. 3. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsmittel: