vom 25. Mai 2022 ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von CHF 500.00 wegen mutwilliger Prozessführung. Mit Schreiben vom 22. August 2022 reichte der Beschwerdeführer der Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu diesem Urteil ein und brachte zum Ausdruck, dass er mit diesem nicht einverstanden ist. Die Aufsichtsbehörde überwies seine Eingabe samt den Akten dem Bundesgericht. 2. Das Bundesgericht nahm das überwiesene Schreiben vom 22. August 2022 als Beschwerde entgegen. Am 28. September 2022 schrieb es das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt ab. In seinen Erwägungen führte es Folgendes aus: