Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschluss vom 30. November 2022 Es wirken mit: Oberrichter von Felten Oberrichter Werner Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Olten-Gösgen, Amthausquai 23, 4600 Olten, Beschwerdegegner betreffend Urteil des Bundesgerichts vom 28. September 2022 / Abrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: 1. Mit Urteil vom 25. Juli 2022 wies die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs die Beschwerde von A.___ vom 25. Mai 2022 ab