Der Ersatz einer Ölheizung durch eine moderne Wärmepumpe hat eine Wertsteigerung und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung zur Folge. Eine derartige Erneuerung kann nicht mit einem gewöhnlichen Unterhalt gleichgesetzt werden. Sie ist qualitativ etwas anderes als ein blosser Ersatz eines Heizkessels. Für die dafür anfallenden Kosten (maximal rund CHF 7’000.00) wird in der Lehre von gewissen Autoren eine anteilmässige Beteiligung des Nutzniessers befürwortet (Roland M. Müller in Thomas Geiser et al. [Hrsg.], Basler Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch II, Basel 2019, Art. 764 N 4).