Aus diesem Grund sei offensichtlich, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege. 4. Erst gerade mit Urteil vom 12. Mai 2022 (SCBES.2022.12) hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs über Rückerstattungsbegehren des Beschwerdeführers für die Heizkostenabrechnung und einen kleinen Unterhalt entschieden. Auch in diesem Fall berief sich der Beschwerdeführer auf den mit seinen Söhnen abgeschlossenen Mietvertrag, welcher nach dem Verzicht des Beschwerdeführers und seiner Frau auf das Nutzniessungsrecht an der Wohnung abgeschlossen worden war. In diesem Entscheid führte die Aufsichtsbehörde in Ziffer 2.2 folgendes aus: