Der Beschwerdeführer wendet dazu in seiner Stellungnahme ein, die bestehende Hypothek, die damals noch auf ihn und seine Frau abgeschlossen worden sei, sei im Sommer 2020 abgelaufen. Die Eigentümerschaft habe keine Hypothek von einer Bank erhalten, solange im Grundbuch ein Nutzniesser mit einem Privatkonkurs von über CHF 5,5 Millionen eingetragen sei. Deshalb sei die Eigentümerschaft gezwungen gewesen, die bestehende Nutzniessung zu löschen. Ansonsten würden etliche Folgen auf die Eigentümergemeinschaft zukommen (Versteigerung des Eigentums, Betreibungsbegehren, Klagen etc.). Aus diesem Grund sei offensichtlich, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege.