Weder er noch seine Frau seien als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Das Betreibungsamt habe die Zahlen hinsichtlich des Hypothekarzinses und der Nebenkosten willkürlich erfunden. Diese basierten auf keinen aktuellen Grundlagen. Die einzige Gläubigerin habe das Urteil des Richteramtes Olten-Gösgen vom 23. Oktober 2020 und damit den Mietvertrag akzeptiert. Es sei eine willkürliche Erfindung, im Abschluss eines Mietvertrages mit orts-/quartierüblichem Mietzins einen Rechtsmissbrauch zu sehen. Beim Abschluss des Mietvertrages habe gegen ihn weder eine Lohnpfändung noch eine Betreibung vorgelegen. 2. Das Betreibungsamt nimmt in seiner Vernehmlassung wie folgt Stellung: