I. 1. Gegen A.___ läuft beim Betreibungsamt Olten-Gösgen die Einkommens- pfändung Nr. […]. Mit Verfügung vom 13. Mai 2022 lehnte das Betreibungsamt Olten-Gösgen ein Gesuch von A.___ um Rückerstattung der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe in der von ihm und seiner Frau bewohnten Wohnung ab (Stockwerkeigentum). Am gleichen Tag erliess es in dieser Pfändung eine Anzeige betreffend Abrechnung einer Einkommenspfändung. Danach sollen dem Gläubiger CHF 25’797.25 ausbezahlt werden. 2. Dagegen erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 25. Mai 2022 Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs.