{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2022-07-25", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2022-42_2022-07-25.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=162163&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=6&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "841d935dcb06ea3d657fdc9bb105bac8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2022.42"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 25.07.2022 SCBES.2022.42"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:10:42", "Checksum": "bf2657f56d27008c705c675093596c93", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 25.07.2022 SCBES.2022.42\nRegeste:\nAbrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 25. Juli 2022\nEs wirken mit:\nOberrichter Flückiger\nOberrichter von Felten\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Abrechnung einer Einkommenspfändung / Rückerstattung Kosten für Einbau Wärmepumpe\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Gegen A.___ läuft beim Betreibungsamt Olten-Gösgen die Einkommens- pfändung Nr. […]. Mit Verfügung vom 13. Mai 2022 lehnte das Betreibungsamt Olten-Gösgen ein Gesuch von A.___ um Rückerstattung der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe in der von ihm und seiner Frau bewohnten Wohnung ab (Stockwerkeigentum). Am gleichen Tag erliess es in dieser Pfändung eine Anzeige betreffend Abrechnung einer Einkommenspfändung. Danach sollen dem Gläubiger CHF 25’797.25 ausbezahlt werden.\n2. Dagegen erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 25. Mai 2022 Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Darin verlangte er die Erstellung einer neuen korrekten Abrechnung der Einkommenspfändung und die Rückerstattung der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe von CHF 22’500.00, u.K.u.E.F.\n3. Der Beschwerde wurde mit Verfügung vom 31. Mai 2022 in Bezug auf die Abrechnung der Einkommenspfändung die aufschiebende Wirkung erteilt.\n4. Das Betreibungsamt beantragte in seiner Vernehmlassung datiert vom 3. Juni 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.\n5. Der Beschwerdeführer reichte am 15. Juni 2022 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes ein und wiederholte seine bereits gestellten Anträge.\n6. Auf die Ausführungen des Beschwerdeführers und des Betreibungsamtes wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.\n"}