Dieses Urteil wurde am 11. Mai 2022 versandt und am 19. Mai 2022 an die Beschwerdeführerin zugestellt. Somit konnte sie dieses vor dem Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung im vorliegenden Verfahren am 25. Mai 2022 zur Kenntnis nehmen. Demnach sind ihr aufgrund der mutwilligen Beschwerdeführung die Prozesskosten von CHF 1'000.00 aufzuerlegen. Demnach wird erkannt: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerdeführerin hat wegen mutwilliger Prozessführung die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: