I. 1. Mit Schreiben vom 25. Mai 2022 erhebt die A.___ AG Beschwerde gegen die Verfügung der Amtschreiberei Grenchen-Bettlach vom 10. Mai 2022, worin diese die Gesuche um Absetzung der Steigerung und um Leistung von Abschlagszahlungen abwies. Da das Schreiben vom 25. Mai 2022 keine Unterschrift enthielt, setzte der Instruktionsrichter der Aufsichtsbehörde der Beschwerdeführerin Frist, dieses bis 7. Juni 2022 unterzeichnet einzureichen, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. 2. Am 28. Mai 2022 reicht die Beschwerdeführerin eine ergänzte und unterzeichnete Beschwerde ein. Darin stellt sie folgende Rechtsbegehren: