Als schwer behinderte Person sei sie auf das Auto angewiesen. Das Betreibungsamt mache aber keine Anstalten, damit sie ihr Auto wieder einlösen könne. Sie sei unterschenkelamputiert und sei deshalb auf das Rotkreuztaxi angewiesen, um die genannten Termine wahrnehmen zu können. Das Betreibungsamt weigere sich, die Fahrtkosten zu übernehmen. Zudem sei ihr PC gelöscht worden. Das koste mindestens CHF 1'000.00. 2. Das Betreibungsamt, zur Vernehmlassung eingeladen, schliesst auf Abweisung der Beschwerde.