29 Abs. 4 SchKG festzustellen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung durch Ziff. I der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken vom 5. Juni 1996 (AS 1996 2900) aufgehoben wurde. 7. Insofern die Beschwerdeführerin schliesslich beantragt, das Betreibungsamt sei unter Hinweis auf Art. 41 VZG anzuweisen, die Sache bis nach der Austragung der Lastenbereinigung einzustellen, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 41 VZG durch Ziff. I der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken des BGer vom 5. Juni 1996 ebenfalls aufgehoben wurde.