41 VZG anzuweisen, die Sache bis nach der Austragung der Lastenbereinigung einzustellen. - das Betreibungsamt zu beauftragen, die Versteigerung auf später zu verschieben, und zwar ohne dass schon jetzt ein neuer Termin vorgesehen wird. - das Betreibungsamt aufzufordern, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen zu bereinigen. - nach der Lastenbereinigung eine neue Schätzung nach Art. 9 VZG in Verbindung mit Art. 44 VZG zu veranlassen, sofern wir bis dann, weil ja ohnehin noch eine neue betreibungsamtliche Schätzung vorzunehmen ist (Antrag frühere Beschwerde), nicht darauf verzichten können. 2. Auf die Einholung von Akten und Vernehmlassung wird verzichtet.