Das Betreibungsamt sei von dieser Aufgabe zu entlasten und durch ein anderes zu ersetzen. Es ist ein zu willfähriges Instrument des Arbeitgebers, der Stadt B.___, darauf ausgerichtet, diesem das Ersteigern der Liegenschaft zu einem Tiefstpreis zu ermöglichen. Zudem werde die Aufsichtsbehörde aufgefordert, - das Betreibungsamt unter Hinweis auf Art. 41 VZG anzuweisen, die Sache bis nach der Austragung der Lastenbereinigung einzustellen. - das Betreibungsamt zu beauftragen, die Versteigerung auf später zu verschieben, und zwar ohne dass schon jetzt ein neuer Termin vorgesehen wird. - das Betreibungsamt aufzufordern, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen zu bereinigen.