Die auf den […] 2022 angesetzte Versteigerung sei deshalb abzusetzen und auf einen späteren Termin zu verschieben. Dieser soll erst nach Abschluss und Rechtskraft sämtlicher Beschwerdeverfahren und nach der erfolgten neuen Schätzung, sowie deren Rechtskraft und Publikation neu angesetzt werden. 5. Es sei auch festzustellen, dass die Mitteilung des Lastenverzeichnisses, die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis nichtig sind und weitere schwerwiegende Fehler gegeben sind, weshalb alles dies zuerst richtigzustellen ist. 6. Das Betreibungsamt sei von dieser Aufgabe zu entlasten und durch ein anderes zu ersetzen.