_ habe den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen wollen, worauf der Bote die Abholungseinladung ausgefüllt und den Aufkleber auf dem Zahlungsbefehl angebracht habe. Bevor er die Abholungseinladung habe übergeben können, habe sich jedoch B.___ bemerkbar gemacht und habe den Zahlungsbefehl doch noch entgegennehmen wollen. Der Bote habe dann den Zahlungsbefehl korrekt an B.___ zugestellt. Der Aufkleber habe nicht mehr entfernt werden können, da der Zahlungsbefehl sonst beschädigt worden wäre. Diese Angaben der Post CH AG bzw. des Zustellbeamten erscheinen plausibel.