Zusätzliche Arbeiten am Schalter einer Filiale gehörten nicht zu seinem Aufgabengebiet. Zur Frage der Aufsichtsbehörde, wie es sein könne, dass auf dem Track & Trace angegeben werde, der Zahlungsbefehl Nr. [...] sei an der Domiziladresse zugestellt worden und bezüglich des gleichen Zahlungsbefehls eine Abholungseinladung ausgestellt worden sei, führte die Post CH AG sodann Folgendes aus: Gemäss den Aussagen des Zustellboten habe er sich bei der Übergabe vor Ort beim Empfänger gemeldet und sei dabei auf A.___ getroffen. A.___ habe den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen wollen, worauf der Bote die Abholungseinladung ausgefüllt und den Aufkleber auf dem Zahlungsbefehl angebracht habe.