Wie schon erwähnt, würden weder er noch seine Frau die Betreibung ohne Rechtvorschlag unterzeichnen. 8. Mit Verfügung vom 19. Mai 2022 verlangte der Instruktionsrichter der Aufsichtsbehörde von der Post CH AG, es sei der Name und die Adresse des Zustellbeamten des Zahlungsbefehls Nr. [...] bekannt zu geben. Zudem wurden der Post CH AG im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall verschiedene Fragen zur Beantwortung unterbreitet. 9. Mit Schreiben vom 25. Mai 2022 teilte die Post CH AG den Namen des Zustellbeamten mit und beantwortete die gestellten Fragen. 10. Mit Stellungnahme vom 3. Juni 2022 lassen sich die Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.