Mit Beschwerdeantwort vom 27. April 2022 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Stellungnahme vom 4. Mai 2022 führten die Beschwerdeführer aus, dadurch, dass sie umgezogen seien, sei ihnen das Original Zahlungsbefehls abhandengekommen. Aus diesem Grund hätten sie das Betreibungsamt Olten-Gösgen gebeten, ihnen die Originale zukommen zu lassen, doch das Betreibungsamt habe sie immer wieder an die Post und die Gläubigerin verwiesen. 5. Mit Verfügung vom 5. Mai 2022 forderte der Präsident der Aufsichtsbehörde die Gläubigerin, C.___ auf, bis 17. Mai 2022 das Original des Zahlungsbefehls der Betreibung Nr. [...] vom 18. Februar 2022 einzureichen.