Er wisse nicht, ob die Frau am Schalter verwirrt gewesen sei, da die Poststelle schliesse. Er sei sich sicher, dass er Rechtsvorschlag erhoben habe. Wie seinen eingereichten Unterlagen zu entnehmen sei, habe er diesbezüglich ein Urteil des Gerichtspräsidenten Olten-Gösgen. Seines Erachtens seien die Betreibung und die Pfändung nicht rechtskräftig, da er den Zahlungsbefehl unterschrieben habe und nicht seine Frau, wie von der Dame am Postschalter fälschlicherweise geschrieben worden sei.